Gründercoaching Deutschland der KfW:
Für die ersten fünf Jahre nach der Gründung
Das Gründercoaching Deutschland richtet sich an frisch gegründete Unternehmen. Im Raum Aachen – Köln – Düsseldorf werden 50% nicht rückzahlbarer Zuschuss zum Coaching-Honorar gezahlt. Dies bedeutet für Sie voller Nutzen zum halben Preis. Der Zuschuss ist beschränkt auf maximal 3.000 €, was einem Coaching-Honorar von 6.000 € entspricht. Damit lässt sich in einem jungen Unternehmen schon einiges bewegen, insbesondere wenn es um das für das Wachstum besonders wichtige Thema Marketing-Beratung geht.
Besondere Förderung für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit
Für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit geht das Gründercoaching Deutschland der KfW seit Herbst 2008 sogar noch weiter. Wer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) erhält, kann im ersten Jahr nach der Gründung mit einem Zuschuss von 90% des Beratungshonorars rechnen. Die Höchstsumme für den Zuschuss liegt bei 3.600 €. Für Sie bedeutet dies: Sie erhalten Beratungsleistungen im Wert von 4.000 € für einen Eigenanteil von gerade mal 400 €! Nutzen Sie diesen Hebel und bringen Sie Ihr Unternehmen nach vorne.
Gründercoaching muss vor Beratungsbeginn beantragt werden
Wichtig ist, dass das Gründercoaching Deutschland vor Beratungsbeginn beantragt werden muss. Das Coaching darf nur von in der KfW-Beraterbörse gelisteten Beratern durchgeführt werden. In unserem Haus ist Diplom-Kaufmann Dr. Markus Selders innerhalb der KfW-Beraterbörse für das Gründercoaching Deutschland gelistet.
Das Gründercoaching Deutschland der KfW kann innerhalb der maximalen Förderbeträge mehrmals beantragt werden und eignet sich daher auch für kleinere Coachings.
Ihr Weg zum Gründercoaching
Sprechen Sie uns an und wir sehen gemeinsam, ob das Gründercoaching Deutschland der KfW für Sie das passende Förderprogramm ist. Ein erstes Gespräch zum Kennenlernen ist bei uns immer kostenlos.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter (0241) 435 59 38.

